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Schwangerschaft und Diabetes mellitus (Neues vom DDG-Kongress 2017)

Der Blutzuckerspiegel bei Schwangeren sollten nüchtern <88 mg/dl und nach dem Essen 115 mg/dl nicht übersteigen. Sollte sich ein Gestationsdiabetes (Schwangerschafts-Diabetes) auch erst zum Ende der Schwangerschaft einstellen, ist auch hier noch eine Insulin-Therapie sinnvoll. Bei Blutzuckerspiegel >100 mg/dl nüchtern und >162 mg/dl postprandial (nach den Mahlzeiten) ist sofort mit einer Insulin-Therapie  zu beginnen. Je nach Blutzuckerspiegel, ob hier vorzugsweise hohe Nüchtern-Spiegel oder hohen postprandiale Spiegel vorliegen, ist hier prandiales (zu den Mahlzeiten) oder basales Insulin einsetzbar. Vorteile der Insulin-Therapie ist, dass Insulin nicht die Plazenta passiert. In der Schwangerschaft sind auch die Analog-Insuline, Insulin-Aspart (Novo Rapid), Insulin-Lispro (Humalog) als auch Insulin-Glargin (Lantus) oder das Insulin Detemir (Levemir) zugelassen.

Richtwert für eine Insulinierung sind zum Beispiel 0,4 I.E. (internationale Einheiten) pro Kilogramm Körpergewicht und bei adipösen Schwangeren 0,6 I.E. (internationale Einheiten) pro Kilogramm. Die Wirksamkeit der Insulin-Therapie zeigt sich insbesondere hinsichtlich eines guten Outcome des Feten in der 24.-30. Schwangerschaftswoche. Bei insulinpflichtigen Schwangeren soll die Geburt spätestens zu errechneten Termin eingeleitet werden. Auch zeigen sich Daten, dass eine Woche vorher eventuell ein optimaler Zeitpunkt besteht. Es ist jedoch auf jeden Fall zu vermeiden, dass eine Schwangerschaft übertragen wird. Die bekannten Folgeerkrankungen des Feten, bei Gestationsdiabetes ist nur bei makrosomen Neugeborenen mit erhöhten Blutzuckern der Schwangeren nachzuweisen. Makrosome Neugeborene ohne erhöhten Blutzuckerspiegel der Mutter (kein Gestationsdiabetes) führten nicht zu einer erhöhten Inzidenz von Schulterdystokien. Die Einleitung einer Geburt vor der 40. SSW führte beim Gestationsdiabetes nicht zu einer erhöhten Kaiserschnittrate (keine erhöhte Sectio-Rate).